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| Hospizgemeinschaft Schwetzingen - Hockenheim Neues Beratungsangebot der Hospizgemeinschaft Schwetzingen: Das ist die absolute Horrorvision für viele Menschen: man ist nicht mehr ansprechbar, kann sich nicht mehr wehren und wird auf unabsehbare Zeit über Schläuche künstlich ernährt. Weil diese Vorstellung für viele so schlimm ist, schreiben sie eine Patientenverfügung, in der sie sich die künstliche Ernährung in Bausch und Bogen verbitten. Wenn ich nicht mehr schlucken kann, ist das Leben sowieso nicht mehr lebenswert, denken sehr viele Menschen – zumindest so lange sie noch nicht an einer lebensbedrohenden Krankheit leiden. Aber entspricht die ohne wenn und aber abgelehnte künstliche Ernährung auch noch dem Willen des Patienten, der den Tod vor Augen hat? Das ist sehr fraglich, denn es ist eher die Regel als die Ausnahme, dass Menschen in ihren „gesunden Tagen“ jede lebensverlängernde Maßnahme im Fall einer unheilbaren Krankheit ablehnen. Sind sie jedoch dann wirklich mit einer lebensbedrohenden Krankheit konfrontiert, wollen viele von ihnen plötzlich alles haben, was die konventionelle und die alternative Medizin anbieten können, einschließlich der künstlichen Ernährung. Leben will leben. Bei der Abwägung des Für und Wider muss bedacht werden, dass die künstliche Ernährung, die den Patienten ja keinerlei Beschwerden bereitet, unter Umständen sehr segensreich sein kann und vielleicht den letzten Tagen eines Menschen mehr Lebensqualität sichert. Auf der anderen Seite ist sie manchmal allerdings auch nur Ausdruck einer falsch verstandenen Fürsorgepflicht, damit alles getan wurde, was möglich war. Und das macht es für den Angehörigen, der als Bevollmächtigter oder Betreuer entscheidungspflichtig ist, so unendlich schwer. Wie soll man entscheiden? Sterben lassen, obwohl ein Überleben dank dieser schmerzlosen Ernährungsform möglich wäre? Oder den Patienten durch die Ernährung zum Weiterleben zwingen, obwohl die Krankheit selbst unheilbar geworden ist und er sich früher immer gegen ein Leben an Schläuchen ausgesprochen hat? Zu diesem Thema gibt es jetzt ein neu herausgekommenes kleines Buch der IGSL-Hospiz e.V. als leicht lesbaren Ratgeber auch für den medizinischen Laien, das von der Hospizgemeinschaft gegen eine Schutzgebühr bestellt werden kann. Man kann den Text aber auch als pdf Datei von der Internetseite des Autors www.hospizberatung.de kostenfrei herunterladen. Klaus Holland, der Autor dieser Texte, bietet außerdem eine persönliche Beratung an, für die keine Kosten entstehen. Termine für ein Beratungsgespräch können unter der Nummer der Hospizgemeinschaft 06202 843 640 vereinbart werden. Verantwortlich für den Inhalt: |
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